Jirau und Santo Antonio – das sind zwei Großstaudämme in Amazonien. Am Rio Madeira produzieren die Staudämme Jirau (3,75 GW Nennleistung) und Santo Antonio (3,58 GW Nennleistung) Strom, der Nominalkapazität zufolge sind sie die Staudämme Nummer 4 und 5 auf der Liste der größten Staudämme Brasiliens. Die Bauarbeiten für beide Megastaudämme am Rio Madeira in Brasilien begannen im Jahr 2008 – und seither beklagen unzählige Kleinfischer:innen einen deutlichen Rückgang ihrer Fischfänge. Und fast genauso lange ziehen sich die vielfältigen Klagen über die verletzten Rechte der Kleinfischer*innen hin, durch die verschiedensten Instanzen.
Im März dieses Jahres konnte GegenStrömung berichten, dass die 3. Kammer des brasilianischen Obersten Justizgerichtshofs STJ übereinstimmenden Medienberichten zufolge mit Stimmenmehrheit die Betreiberfirmen der Wasserkraftwerke Jirau und Santo Antônio am Madeira-Fluss in Rondônia dazu verurteilt, eine Entschädigung an die Fischer:innen für die Beeinträchtigung ihrer Tätigkeit zu zahlen. Denn diese hatten demnach zu Recht behauptet, aufgrund des Rückgangs der Fischbestände in der Region erhebliche Einkommensverluste erlitten zu haben, und fordern Entschädigung für entgangene Gewinne und erlittene materielle Schäden. In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden, da ein Gutachten keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Staudammprojekten und möglichen Schäden für die Fischerei feststellen wollte. Die 3. Kammer des Obersten Justizgerichtshofs STJ hob das erstinstanzliche sowie das zwischenzeitliche zweitinstanzliche Urteil nun auf. Ein Erfolg?
Anfang Juni dieses Jahres entschied die Vierte Kammer des Obersten Gerichtshofs STJ, dass die für den Bau des Wasserkraftwerkskomplexes am Rio Madeira in Rondônia verantwortlichen Unternehmen von der Verpflichtung befreit werden müssten von der Auflage, Kleinfischer*innen zu entschädigen, die aufgrund des Projekts Schäden geltend gemacht hatten. Einstimmig kam das damalige zuständige Kollegium des STJ zu dem Schluss, dass die dem Bauvorhaben zugeschriebenen Umweltschäden ebenso wenig nachgewiesen wurden wie der von den Kläger:innen geltend gemachte Status als Berufsfischer:innen: Die Kleinfischer:innen hätten keine überzeugende Belege beigebracht, dass sie überhaupt Fischer:innen seien.
Vor wenigen Tagen haben nun die Bundesstaatsanwaltschaft MPF, die Arbeitsstaatsanwaltschaft MPT und die Bundesrechtshilfe DPU ihrerseits zwei Klagen eingereicht, um Schutzmaßnahmen für das Einzugsgebiet des Flusses Madeira in Rondônia zu erwirken. Die Institutionen fordern des Weiteren Schadenersatz in Höhe von mehr als 330 Millionen Real (derzeit umgerechnet 56 Millionen Euro) und verlangen von der brasilianischen Bundesregierung die Einrichtung eines Ausschusses, um die Bevölkerung stärker in Entscheidungen über die Nutzung des Flusswassers einzubeziehen. Die beiden Klagen richten sich gegen: die Wasserkraftwerke Santo Antônio und Jirau. Nach Angaben der MPF haben der Bau und der Betrieb der Anlagen zu einem starken Rückgang der Fischbestände in der Region geführt und die Fischerei der Anrainergemeinschaften sehr wohl beeinträchtigt.
Der Klage zufolge hat die Blockade der Fischwanderwege in einigen Flussanrainergemeinschaftenn zu einem Rückgang der Bestände an Arten mit hohem kommerziellem Wert um bis zu 95 Prozent geführt, so die Klage der Staatsanwaltschaften. Nach Ansicht der MPF wirkte sich die Situation unmittelbar auf das Einkommen und die Lebensweise der Kleinfischer:innen aus. Die Staudammfirma habe zudem zwischen 2011 und 2013 entscheidende Daten in Umweltberichten verschwiegen. Nach Angaben der Bundesstaatsanwaltschaft wurde nachgewiesen, dass das Unternehmen Daten tendenziös auslegte, um die tatsächlichen Auswirkungen gegenüber der Genehmigungsbehörde herunterzuspielen. Die Blockade lebenswichtiger Wanderrouten reduzierte die Biomasse von Fischen mit hohem kommerziellem Wert in bestimmten Gemeinden um bis zu 95 Prozent und führte zu einer drastischen Verarmung der Flussanrainer-Bevölkerung, so die Staatsanwaltschaft. Die Arbeitsstaatsanwaltschaft hebt darüber hinaus hervor, dass es auch um eine „arbeitsrechtliche Dimension des Schadens“ gehe: Denn der Rio Madeira ist das eigentliche Arbeitsumfeld dieser traditionellen Gemeinschaften. Die Zerstörung der Fischereigrundlage habe das überlieferte Handwerk Tausender Arbeitnehmer unhaltbar gemacht und Familien dazu gezwungen, in gefährliche und illegale Tätigkeiten wie den illegalen Goldabbau auszuweichen. Die unendliche Saga der Gerichtsprozesse um Jirau und Santo Antônio wird weitergehen.






