„Außenwirtschaftsförderung in Einklang mit Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz bringen“ – Erwartungen an Bundestag und Bundesregierung für die Legislaturperiode

Mit Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkreditgarantien unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft bei ihrer globalen Geschäftstätigkeit jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Die geförderten Projekte liegen insbesondere in Ländern,
die durch wirtschaft liche Risiken, oft aber auch durch problematische Menschenrechtslagen und schwache Regulierung gekennzeichnet sind. Unter anderem große Infrastrukturprojekte, wie Staudämme und Rohstoffabbau, geraten dabei immer wieder in die Kritik, da sie mit massiven Umweltschäden und schweren Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Zudem fördert die Bundesregierung – trotz der Dringlichkeit der Klimakrise – noch immer den Ausbau der fossilen Energiewirtschaft, zum Beispiel mit Bürgschaften für Gaskraftwerke und -pipelines.
Selbst Zulieferungen zu Kohlebergbauprojekten sind nach wie vor möglich.

Da die Regierung private Exporte und Investitionen öffentlich fördert, muss sie dafür Sorge tragen, dass die geförderten Projekte höchsten ökologischen, menschenrechtlichen und entwicklungspolitischen Standards genügen. Bundestag und Bundesregierung sind daher dringend gefordert, die Prüf- und Vergabekriterien, das Monitoring und die Transparenz bei der Außenwirtschaftsförderung unter menschenrechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und gesetzlich zu regeln. Zudem sollten Beschwerdemöglichkeiten und die parlamentarische Kontrolle bestärkt werden.

Dies fordert ein Bündnis aus 25 Organisationen, darunter GegenStrömung, in diesem Positionspapier.

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