Versteigerung der Tapajós-Baurechte verschoben

Die Versteigerung der Baurechte für den 8-GW-Staudamm São Luiz do Tapajós am gleichnamigen Fluss musste erneut verschoben werden. Ein Bundesgericht hat am Montag entschieden, dass die Versteigerung erst nach der freien, vorherigen und informierten Konsultation der betroffenen indigenen Gruppen erfolgen dürfe. Das Recht der Indigenen auf Konsultation ist im internationalen Übereinkommen ILO 169 und im Artikel 231 der brasilianischen Verfassung festgeschrieben. Der vorsitzende Richter Ilan Presser erklärte„es kann nicht ignoriert werden, dass die ILO 169 und Artikel 231 der brasilianischen Verfassung, dass Recht der Konsultation stärken, um eine kulturelle Vielfalt zu garantieren und um eine koloniale Assimilierung durch eine dominante Kultur zu verhindern, die schließlich in einem Ethnozid enden würde.“ Durch das Urteil ist es unwahrscheinlich, dass eine Versteigerung noch im Jahr 2015 stattfinden wird.
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Mai 2013: Die Munduruku besetzen die Baustelle des Belo-Monte-Staudamms. Sie solidarisieren sich mit den betroffenen indigenen Gruppen am Fluss Xingu und demonstrieren gegen Staudammpläne am Tapajós-Fluss. © Ocupacao Munduruku

Das aktuelle Urteil bestätigt die vorherigen Urteile anderer Instanzen, die bereits festgelegt hatten, dass eine Versteigerung der Baurechte für den Staudammkomplex am Tapajós nur unter Einhaltung der ILO 169 und des § 231 der Landesverfassung umgesetzt werden dürfe.

Der Behauptung der Regierung,