AWF_zivilgesellschaftliche_Erwartungen_2013-10Die Hermesbürgschaften sind ein Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Will ein Unternehmen in „risikoreiche Märkte“, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer, exportieren, kann es eine staatliche Exportkreditversicherung (Hermesbürgschaft) gegen wirtschaftliche und politische Risiken abschließen. .

Richtlinien für die Prüfung und Vergabe von Hermesbürgschaften sind bisher vor allem über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geregelt. Die dort vereinbarte Recommendation on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence (sog. Common Approaches) legt jedoch keine verbindlichen Standards fest, gewährleistet keinen hinreichend wirksamen Umweltschutz und berücksichtigt den Schutz von Menschenrechten kaum.

Aufgrund der schwachen Menschenrechts- und Umweltstandards bei der Vergabe von Hermesbürgschaften werden diese immer wieder an Projekte vergeben, die erhebliche soziale und ökologische Probleme in den Ländern des globalen Südens verursachen.

Eine Koalition aus Nichtregierungsorganisationen (NRO) fordert daher eine: „Menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung.“ und hat ihre Erwartungen and die Bundesregierung 2013 in einem Positionspapier dargestellt.

Informations-Steckbriefe zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte vom CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung:

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Außenwirtschaftsförderung: Staatsbürgschaften für Menschenrechtsverletzungen?