Vier Organisationen der brasilianischen Zivilgesellschaft – das Movimento dos Atingidos por Barragens de Mato Grosso, das Instituto Coletivo Proteja, die Associação Indígena DACE des Volkes der Munduruku am Unteren Teles Pires-Fluss sowie das Fórum Popular Socioambiental de Mato Grosso (Formad) haben einem Medienbericht zufolge bei den Vereinten Nationen auf die dringende Gefahr eines potentiellen Dammbruchs des Wasserkraftwerks Colider am Fluss Teles Pires, in Itaúba, 599 km von Cuiabá entfernt, hingewiesen. GegenStrömung hatte im August dieses Jahres über die Probleme beim Wasserkraftwerk Colider berichtet.
Derzeit werden Medienberichten zufolge am Kraftwerk die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt, dies vor allem, seit die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Mato Grosso zahlreiche strukturelle Mängel im Entwässerungssystem festgestellt hat. Die Staatsanwaltschaft empfahl sogar die Stilllegung des Staudamms, falls es keine andere Alternative gibt. Im September musste die Staudammbetreiberin wegen akut drohender Bruchgefahren des Colider-Damms auf behördliche Anhörung den Wasserpegel rapide senken.
Angesichts der anhaltenden Besorgnisse um die Sicherheit des Dammes haben die vier Organisationen den Fall und dessen akute Brisanz dokumentiert und den zuständigen Gremien bei den Vereinten Nationen übergeben.
In dem überreichten Dokument heben die Organisationen laut Medienberichten hervor, „dass der Fluss Teles Pires einer der am stärksten von Wasserkraftwerken betroffenen Flüsse im Amazonasgebiet ist“. „In weniger als einem Jahrzehnt wurden vier große Kraftwerke (Sinop, Colíder, Teles Pires und São Manoel) gebaut, wodurch Stromschnellen und Wasserfälle in eine Reihe von Stauseen umgewandelt wurden. Im Namen eines vermeintlichen energetischen Fortschritts hat sich eine Spur sozialer und ökologischer Auswirkungen konsolidiert, die seit Jahren angeprangert wird“, heißt es in einem Auszug aus dem Dokument, aus dem Medien zitieren.
Die Beschwerde fordert laut dem Medienbericht den zuständigen UN-Berichterstatter für das Recht auf Trinkwasser auf, den „fortdauernden Menschenrechtsverletzungen und der drohenden Gefahr einer Katastrophe von katastrophalem Ausmaß höchste Dringlichkeit beizumessen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die beteiligten Akteure zur Rechenschaft zu ziehen“.
Laut Medienbericht haben die Organisationen dem Berichterstatter fünf Punkte vorgelegt: 1) Empfehlung an den brasilianischen Staat auszusprechen, die sofortige Einstellung des Betriebs des Wasserkraftwerks Colíder zu erklären. Dies bis die Sicherheit der Anlage durch eine unabhängige Prüfung gewährleistet ist und die vollständige Wiedergutmachung der sozialen und ökologischen Schäden sichergestellt ist. 2) Die Ausarbeitung und Umsetzung eines Stilllegungsplans für das Wasserkraftwerk Colíder zu fordern. Die sichere Stilllegung des Kraftwerks müsse unter umfassender Beteiligung der betroffenen Gemeinden erfolgen und die Wiedergutmachung der Schäden sowie die soziale und ökologische Sanierung des Flussgebiets des Teles Pires gewährleistet sein. 3) Der UN-Sonderberichterstatter möge vom brasilianischen Staat die Schaffung und Stärkung zugänglicher Kommunikationskanäle sowie die Einführung wirksamer Warnsysteme und Evakuierungspläne für die Gemeinden, die unterhalb des Stausees des Wasserkraftwerks Colíder leben, fordern. 4) Der Berichterstatter möge eine Überprüfung der Betriebsgenehmigungen für den gesamten Wasserkraftkomplex am Teles Pires-Fluss empfehlen. Eine solche Überprüfung müsse das Recht auf vorherige und informierte Konsultation und Zustimmung vorherigen und informierten Zustimmung der von den Staudämmen betroffenen indigenen Völker und Gemeinschaften beinhalten. Zudem sei die Einrichtung eines unabhängigen Ausschusses zur Ermittlung der synergistischen und kumulativen Auswirkungen in den direkten und indirekten Einflussbereichen der vier Wasserkraftwerke einzusetzen. 5) Außerdem wird gefordert, dass der brasilianische Staat dringende Maßnahmen zur Wiedergutmachung der den indigenen Völkern zugefügten Schäden ergreift, einschließlich der Abgrenzung und wirksamen Schutz ihrer Gebiete, des Schutzes ihrer heiligen Stätten und der Gewährleistung ihrer Ernährungssicherheit und kulturellen Identität.
// Christian Russau






