In erster Instanz war die Klage noch abgewiesen worden, da ein Gutachten keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Staudammprojekten und möglichen Schäden für die Fischerei sehen wollte. Die 3. Kammer des Obersten Justizgerichtshofs STJ hat jedoch am Dienstag (03.03.2026) entschieden, dass das Recht auf Entschädigung auf der Grundlage der Vermutung eines Umweltschadens bestehe und somit dass die Auswirkungen der Wasserkraftwerke die Zahlung einer Entschädigung auch ohne konkrete individuelle Kausalbeweise rechtfertigen würde.
Von Christian Russau
Die Geschichte der Staudämme in Brasilien wird oft gelesen als eine Geschichte des Fortschritts. Doch so wie Walter Benjamin das Motiv von Paul Klees Aquarell-Zeichnung „Angelus Novus“ als einen Engel der Geschichte interpretierte, dessen „Antlitz [er] der Vergangenheit zugewendet. Wo eine Kette von Begebenheiten vor uns erscheint, da sieht er eine einzige Katastrophe, die unablässig Trümmer auf Trümmer häuft und sie ihm vor die Füße schleudert“ – so kann in Brasilien (und auch anderswo…) die Geschichte der Staudämme eben auch anders gelesen werden.
Jirau und Santo Antonio – das sind zwei Monster am Rio Madeira. Am Rio Madeira produzieren die Staudämme Jirau (3,75 GW Nennleistung) und Santo Antonio (3,58 GW Nennleistung) Strom, der Nominalkapazität zufolge sind sie die Staudämme Nummer 4 und 5 auf der Liste der größten Staudämme Brasiliens.
Aber wird der Blick gerichtet auf die „Kette von Begebenheiten“, auf die „Trümmer“ dieses „Fortschritts“ der 2012 bzw. 2013 eröffneten Staudämme, so ist die Kette von Katastrophen nur schwer von der Hand zu weisen: Zuerst kam es 2011 zu den massiven Arbeiterprotesten während der Bauphase, ein Umstand der später sogar vor internationalen Schiedsgerichten der Versicherungswirtschaft (Arias in London) verhandelt wurde, obwohl Brasilien nie ein einziges diesbezügliches bilaterales Investitionsschutzabkommen ratifiziert hatte; nach Inbetriebnahme der Wasserkraftwerke kam es lokal zu einer Häufung von Überschwemmungen; die Sedimente, die die Dämme zunehmend blockieren und die eigentlich alle paar Jahre ausgebaggert und flussabwärts hinter die Dämme verbracht werden müssten, was aber sehr teuer ist – da ist es praktischer, wenn die brasilianischen Staudammfirmen flussaufwärts die bolivianischen Akteur*innen aus Politik und Wirtschaft überzeugen, dort selbst Dämme zu errichten, so dass diese dort sich mit den Sedimentablagerungen zuerst auseinandersetzen müssen; die Verletzung der Rechte der von den Kraftwerken indirekt wie direkt betroffenen Indigenen Völker, die laut jüngsten Gerichtsurteilen angemessen der freien, vorherigen und informierten Konsultation angehört werden müssen; die Universitätsstudie, die im März 2020 nachweisen konnte, dass die Fischer:innen und Ribeirinhos Recht hatten mit ihrer vorherigen Angst und späteren Gewissheit, dass die Staudammbauten am Rio Madeira zu einem Rückgang der Fischbestände um 40 Prozent geführt haben. Und die ebenfalls wissenschaftlich belegte erschreckende Erkenntnis, dass etliche der Fischerinnen und Fischer, die nach der Inbetriebnahme von Jirau und Santo Antônio ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie zuvor bestreiten konnten und sich illegalen Tätigkeiten, wie Holzfällen, Goldschürferei oder Landtitelbetrug zugewandt hätten, um dergestalt ihr finanzielles Überleben zu sichern.
Und nun hat die 3. Kammer des Obersten Justizgerichtshofs STJ übereinstimmenden Medienberichten zufolge (z.B. hier oder hier) am Dienstag (03.03.2026) mit Stimmenmehrheit die Betreiberfirmen der Wasserkraftwerke Jirau und Santo Antônio am Madeira-Fluss in Rondônia dazu verurteilt, eine Entschädigung an die Fischer:innen für die Beeinträchtigung ihrer Tätigkeit zu zahlen. Denn diese hatten demnach zu Recht behauptet, aufgrund des Rückgangs der Fischbestände in der Region erhebliche Einkommensverluste erlitten zu haben, und fordern Entschädigung für entgangene Gewinne und erlittene materielle Schäden. In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden, da ein Gutachten keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Projekten und möglichen Schäden für die Fischerei feststellen wollte. Die 3. Kammer des Obersten Justizgerichtshofs STJ hob das erstinstanzliche sowie das zwischenzeitliche zweitinstanzliche Urteil nun jedoch auf und erkannte abschließend das Recht auf Entschädigung auf der Grundlage der Vermutung eines Umweltschadens an, wobei es feststellte, dass die Auswirkungen der Kraftwerke eine Entschädigung auch ohne konkrete individuelle Beweise rechtfertigen würden.
Das Urteil fiel mit 3 zu 2 Stimmen (siehe hierzu den gesamten Prozessvorgang unter https://processo.stj.jus.br/processo/pesquisa/?src=1.1.2&aplicacao=processos.ea&tipopesquisa=tipopesquisagenerica&num_processo=resp2238459). Die Mehrheit der Richter:innen schloss sich der Position der Bericht erstattenden Richterin Daniela Teixeira an. Die Richterin war der Ansicht, dass die im Verfahren durchgeführte Begutachtung sehr wohl Schäden für die Fischereiaktivitäten nachgewiesen habe, trotz der erfolgten Maßnahmen zur Schadensminderung durch die Unternehmen. Richterin Teixeira hob auch hervor, dass in anderen Fällen die Auswirkungen der Staudämme sowie deren Ausmaß auf die Flussanrainer:innen bereits anerkannt worden seien. Nach Ansicht der Richterin ist die Haftung für Umweltschäden objektiv feststellbar und müsse den vollständigen Ersatz des Schadens umfassen. In seiner abweichenden Meinung sprach sich Richter Ricardo Villas Bôas Cueva für die Aufhebung des zweitinstanzlichen Urteils des TJ/RO und die Rückverweisung der Akten zur erneuten Verhandlung aus. Seiner Ansicht nach lag Mißachtung der Rechtspflege vor und vorgelegte Beweise seien nicht angemessen gewürdigt worden, insbesondere hinsichtlich des von den Unternehmen bezweifelten und mithin seiner Ansicht nach nicht schlüssig nachgewiesenen Kausalzusammenhangs zwischen dem Bau der Kraftwerke und dem Rückgang der Fischerei. Richter Humberto Martins schloss sich Medienberichten der abweichenden Meinung an. Doch dies waren nur zwei Stimmen – die Mehrheit der Richter:innen sah mit drei zu zwei Stimmen die Verpflichtung der Unternehmen zur Entschädigungszahlung.
Die genaue Höhe der Entschädigungszahlungen an die Fischer:innen müsse in der nun folgenden Phase der Urteilsvollstreckung ermittelt werden. Dabei sei den Medienberichten zufolge als Kriterium der Durchschnittsgewinn anzuwenden, den jede:r Fischer:in in den zwei Jahren vor Baubeginn für einen Zeitraum von 32 Monaten (von September 2008 bis April 2011) erzielt habe.
Es erscheint eine Kette von Begebenheiten, als eine einzige Katastrophe, die unablässig Trümmer auf Trümmer häuft und sie den Betroffenen vor die Füße schleudert.






![Belo Monte. Foto: christian russau [2016]](https://www.gegenstroemung.org/wp-content/uploads/2018/02/DSCN7237-110x80.jpg)
