Ilisu-Staudamm: Weitere Enteignungen auf Notstandsbasis beschlossen

Berlin, 18.12.2008 Wie dem heutigen offiziellen Amtsblatt der türkischen Regierung zu entnehmen ist, hat die türkische Regierung weitere sofortige Enteignungen für den Ilisu-Staudamm nach Artikel 27 des türkischen Enteignungsgesetzes angeordnet. Dieser Artikel regelt die Enteignung für Fälle, in denen die nationale Sicherheit betroffen ist oder ein Notstand vorliegt. Der Beschluss wurde am 30.11.2008 getroffen und nun veröffentlicht.