„Kleinwasserkraftwerke“ gelten in der allgemeinen Wahrnehmung oft als harmlos, da sie ja so klein sind. Dass dem nicht zwangsläufig so ist, sondern dass auch „Kleinwasserkraftwerke“ Besorgnis erregende Folgen haben können, davon zeigte sich nun auch die Bundesstaatsanwaltschaft MPF des Bundesstaates Mato Grosso in Brasilien überzeugt: Die MPF hat unlängst das Landesumweltministerium des Bundesstaates Mato Grosso Sema/MT aufgefordert, die vorläufige Genehmigung für das Kleinwasserkraftwerk „Entre Rios“ am Rio das Mortes (KoBra berichtete), im Munizip Primavera do Leste, rund 200 Kilometer östlich der Laneshauptstadt Cuiabá gelegen, „unverzüglich“ auszusetzen. Außerdem hat die MPF der staatlichen Behörde empfohlen, keine Genehmigungen für die weiteren Kleinwasserkraftwerke, „Geóloga Lucimar Gomes“ und „Cumbuco“ zu erteilen, bis die technischen Mängel behoben sind. Die Landesumweltbehörde Sema habe nun 15 Tage Zeit, um über die Umsetzung der Maßnahmen Bericht zu erstatten, so die MPF auf ihrer Webseite.
Die Forderung der MPF stützt sich auf die bisherigen Mängel bei der Berücksichtigung der Rechte der lokal betroffenen indigenen Völker und Gemeinschaften. Der Bundesstaatsanwalt Ricardo Pael Ardenghi legte fest, dass kein Genehmigungsverfahren für das Kleinwasserkraftwerk „Entre Rios“ fortgesetzt werden dürfe, ohne dass die Studie zur indigenen Komponente von der Bundesindigenenbehörde Funai abschließend genehmigt wurde. Zudem ist die Durchführung einer freien, vorherigen und informierten Konsultation mit den betroffenen Völkern gemäß den entsprechenden Protokollen vorgeschrieben, so die MPF.
Den Untersuchungen der MPF zufolge wurde bei den bisherigen Genehmigungsverfahren für die Wasserkraftwerke im Munizip Primavera do Leste die Notwendigkeit ignoriert, die Gemeinschaften der indigenen Gebiete Sangradouro/Volta Grande, Merure, São Marcos, Areões, Pimentel Barbosa und Wedezé anzuhören. Das Recht auf freie, vorherige und informierte Konsultation und Zustimmung wird durch das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO garantiert, das von Brasilien unterzeichnet wurde. Entsprechend haben viele indigene Völker und Gemeinschaften in Brasilien in den vergangenen Jahren selbst ihre Protokolle erstellt, nach denen sie konsultiert werden wollen.
Die Bundesstaatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Fortsetzung der Bauarbeiten ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen indigenen Gemeinschaften einen direkten Verstoß gegen die Bundesverfassung und internationale Menschenrechtsabkommen darstelle, so die MPF. Die Konsultation müsse in gutem Glauben und den Umständen angemessen erfolgen, mit dem Ziel, die Zustimmung der betroffenen Völker zu erlangen, bevor Verwaltungsentscheidungen getroffen werden, die sie unmittelbar betreffen, betonte der Bundesstaatsanwalt Ricardo Pael. Zudem gebe es irreparable Risiken für das Kulturerbe. So habe ein aktuelles Gutachten „Unstimmigkeiten in Studien aus den Jahren 2008 bis 2020 festgestellt und aufgedeckt, dass das Einzugsgebiet des Rio das Mortes einen ausgedehnten archäologischen Komplex der Boe/Bororo-Xavante beherbergt. Heilige Stätten und alte Dörfer wie Tsõrepré und Bö’u könnten ohne angemessene Begutachtung zerstört werden“, so zitiert die MPF das Gutachten.
Die zivilrechtlichen Ermittlungen der Bundesstaatsanwaltschaft deuten laut MPF darauf hin, dass Genehmigungsbehörden wie die Nationalagentur für Elektrische Energie Aneel und die Landesumweltbehörde Sema selbst versagt hätten, da sie keine formellen Konsultationen mit den indigenen Völkern durchgeführt haben, so die Einschätzung der Bundesstaatsanwaltschaft. Die Funai ihrerseits hatte sich bereits gegen die Fortführung der Genehmigungsverfahren ausgesprochen, da sie die Studie zur indigenen Komponente nicht genehmigt hatte. Die Bndesstaatsanwaltschaft weist zudem auf die „Unzufriedenheit der indigenen Führer mit dem vom Nationalen Institut für historisches und künstlerisches Erbe Iphan durchgeführten Verfahren zur Einstufung des Rio das Mortes als Kulturerbe“ hin. „Die Erteilung von Genehmigungen ohne angemessene rechtliche Absicherung setzt das territoriale und kulturelle Erbe der indigenen Bevölkerung irreversiblen Schäden aus und untergräbt den durch die Verfassung gewährten Schutz“, so der Bundesstaatsanwalt Pael.
Das Kleinwasserkraftwerk „Entre Rios“ am Rio das Mortes soll eine installierte Leistung von 29,5 MW haben und wird über einen Stausee mit einer Fläche von 333 Hektar verfügen; die Staumauer werde eine Gesamtlänge von ca. 845 Meter haben und eine maximale Höhe von 22 Meter haben, so die Webseite des Wasserkraftwerksbetreibers. „Das Projekt wird unter Ausnutzung der Eigenschaften des Flusses und der Geländebeschaffenheit Strom erzeugen, um die Energiesicherheit Brasiliens innerhalb des Nationalen Verbundnetzes (SIN) zu erhöhen und zur Entwicklung der Region beizutragen“, so das Unternehmen.
Zum Hintergrund sogenannter „kleiner Wasserkraftwerke“
Kleinwasserkraftprojekte werden meist als umweltfreundliche Alternativen zu größeren Staudämmen gefördert und als „harmlos“ wegen ihrer geringen Größe propagiert. Vor allem in Brasilien führt dies oft dazu, dass in einem Wassereinzugsgebiet eine Vielzahl an Kleinwasserkratwerken gebaut werden, ohne dass hinreichend darauf geachtet wird, welche kumulativen Effekte diese Kaskaden an Kleinwasserkraftwerken auf Flora, Fauna und Mensch bewirken. Es gibt keine international gültige Definition eines „Kleinwasserkraftwerks“. Was als Kleinwasserkraftwerk zählt, variiert von Fall zu Fall. Laut der International Commission on Large Dams sind alle Staumauern ab 15 Metern Höhe vom Fundament bis zur Krone oder von 5 bis 15 Metern mit einem Reservoir von mehr als drei Millionen Kubikmetern Großstaudämme. In vielen Ländern wird dagegen eine Megawattzahl zur Klassifizierung herangezogen: In der Regel werden demnach Kraftwerke bis zehn MW Nominalkapazität als Kleinwasserkraftwerke angesehen, von zehn bis 30 MW gelten sie als mittelgroße Kraftwerke. Länder mit besonders hohem Wasserkraftpotenzial wie Brasilien und China betrachten dagegen alle Kraftwerke bis 30 MW als „klein“, wie dem Handbuch Kleinwasserkraftwerke des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK / Bundesamt für Energie BFE: Handbuch Kleinwasserkraftwerke. Informationen für Planung, Bau und Betrieb, Ausgabe 2011 entnommen werden kann. In Indien gelten Kleinwasserkraftwerke als „klein“, solange sie unter 25MW Größe haben.
// Christian Russau



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